Von 2024 an gelten neue Förderungen für Modernisierungswillige. Die Sanierungskosten am Haus summieren sich jedoch leicht auf 50.000 und mehr Euro. Eine Bausparsofortfinanzierung kann da für zusätzliches Kapital sorgen.
Heizungstausch, neue Fenster, Photovoltaik aufs Dach – diese Projekte stehen jetzt bei vielen Hausbesitzerinnen und Hausbesitzern an. Für eine neue Heizung mit einem Anteil von 65 Prozent an erneuerbaren Energien können sie ab 2024 bis zu 70 Prozent an Förderung bekommen. Die Höchstgrenze liegt bei 30.000 Euro. Darüber hinaus gibt es Zuschüsse zum Beispiel für die Dämmung der Gebäudehülle. Die Obergrenze liegt bei 60.000 Euro pro Wohneinheit, wenn ein Sanierungsfahrplan vorliegt – falls nicht, bei der Hälfte.
Förderung möglich
„Für Eigentümerinnen und Eigentümer, die energetisch modernisieren wollen, sind die Rahmenbedingungen ab 2024 sehr gut“, erläutert Holm Breitkopf von der BHW Bausparkasse. „Zwar kann nicht jeder mit dem Höchstsatz rechnen. Aber wer eine größere Summe benötigt, kann die Förderung mit einem zweckgebundenen Modernisierungskredit von der Bausparkasse kombinieren.“ Es gibt zwei Voraussetzungen: Man verfügt erstens über ausreichende Bonität und setzt zweitens das Kapital für eine energetische Sanierung ein.

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Grundbuch entfällt
Anders als bei einer Bank besteht die Bausparkasse bei einer Kreditsumme von bis zu 50.000 Euro nicht darauf, zur Absicherung ins Grundbuch eingetragen zu werden. Vorteil: Man spart Kosten von ca. 0,8 bis 1,2 Prozent – gerechnet auf die Grundschuldhöhe –, die bei einem gleich großen Bankdarlehen angefallen wären. Wer eine Bausparsofortfinanzierung wählt, erhält den vollen Darlehensbetrag direkt ausbezahlt und tilgt zum Ende der Vorfinanzierungsphase mit einem Bausparvertrag. Der ist Bestandteil der Finanzierung, wird parallel angespart und sichert auch die Zinshöhe über die gesamte Laufzeit.