Wer in der Niedrigzinsphase der vergangenen Jahre eine Baufinanzierung abgeschlossen hat, braucht meist irgendwann eine Anschlussfinanzierung. Doch die Zinssätze für Hypothekendarlehen sind inzwischen deutlich gestiegen. Umso wichtiger, sich rechtzeitig zu informieren und die Optionen zu prüfen. Ein Bausparvertrag kann eine gute Wahl sein.

 

Was kann man tun, um schon wäh­rend der Lauf­zeit des Dar­le­hens die Schul­den schnel­ler zu til­gen? „In der Re­gel ist in den Dar­le­hens­ver­trä­gen ein Son­der­til­gungs­recht fest­ge­hal­ten. Die­se Op­ti­on für den Ab­bau des Kre­dits könn­te man, wenn aus­rei­chend Ei­gen­ka­pi­tal vor­han­den ist, aus­schöp­fen“, rät Holm Breit­kopf von der BHW Bau­spar­kas­se.

 

For­ward-Dar­le­hen

Vie­le Im­mo­bi­li­en­ei­gen­tü­mer den­ken bei der An­schluss­fi­nan­zie­rung an ein so­ge­nann­tes For­ward-Dar­le­hen. Man kann es bis zu fünf Jah­re im Vor­aus ab­schlie­ßen und sich so das ak­tu­el­le Zins­ni­veau si­chern. Ban­ken ver­lan­gen je­doch ei­nen Zins­auf­schlag.

(c) Postbank / Postbank Finanzberatung AG

 

Zins­si­che­res Bau­spar­dar­le­hen

We­ni­ger be­kannt ist, dass ein Bau­spar­ver­trag bei ei­ner An­schluss­fi­nan­zie­rung auch ei­ne sinn­vol­le Op­ti­on sein kann. Gut, ins­be­son­de­re in be­weg­ten Zins-Zei­ten: Im­mo­bi­li­en­be­sit­zen­de, die noch ei­ni­ge Jah­re bis zum En­de der Zins­bin­dung ha­ben, kön­nen in ei­nen Bau­spar­ver­trag ein­zah­len. Denn der Zins­satz für das spä­ter in An­spruch ge­nom­me­ne Dar­le­hen wird be­reits zum Zeit­punkt des Ver­trags­ab­schlus­ses fest ver­ein­bart. So kann man sich ge­gen stei­gen­de Zin­sen ab­si­chern.

 

„Beim Bau­spar­ver­trag kommt es auf die lang­fris­ti­ge Pla­nung und ent­spre­chen­de Spar­leis­tung an, da­mit der Bau­spar­ver­trag zum pas­sen­den Zeit­punkt tat­säch­lich zu­tei­lungs­reif ist und das Dar­le­hen in An­spruch ge­nom­men wer­den kan­n“, er­läu­tert BHW-Ex­per­te Holm Breit­kopf. Wer kurz­fris­tig ei­ne neue Fi­nan­zie­rung be­nö­tigt, kann von der Bau­spar­kas­se auch ein So­fort­dar­le­hen be­kom­men. Ein­ge­schlos­sen ist da­bei ein Vor­aus­dar­le­hen, mit dem man zu­nächst den al­ten Kre­dit ab­lö­sen kann. Der Bau­spar­ver­trag wird par­al­lel be­spart – und schlie­ß­lich für die end­gül­ti­ge Til­gung des Vor­aus­dar­le­hens ge­nutzt.

 

BHW Mediendienst 4/2023

 

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